Fundierte Planung braucht Zeit

Die Arealentwicklung Kreuzstrasse braucht Zeit. Es handelt sich um einen strategisch orientierten Planungsprozess, der sich über Jahre hinzieht. Damit wird gewährleistet, dass u.a. auch untersucht werden kann, inwiefern auf dem Areal zusätzliche Ämter, welche heute in Fremdliegenschaften eingemietet sind, angesiedelt und zentralisiert werden können. Ins Vorhaben integriert ist auch der politische Prozess und – damit verbunden – auch die Mitwirkung von Gruppierungen aus Politik und Gesellschaft. Aber auch die Bevölkerung wird angemessen einbezogen.

Stand Februar 2024: Aus der Testplanung ist hervorgegangen, dass die Anforderungen an ein künftiges Sicherheitskompetenzzentrum mitsamt der erweiterten Nutzung durch Feuerwehr und Rettungsdienst grundsätzlich abgedeckt werden können. Dies allerdings ohne die angestrebte Bildung von strategischen Landreserven und nur mit reduzierten Entwicklungsmöglichkeiten für die Blaulichtorganisationen. Beim Neubau des Gefängnisses soll aufgrund des erhöhten Bedarfs in der Schweiz geprüft werden, ob ein Angebot an Plätzen für pflegebedürftige Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug integriert werden soll.

Der Landrat hat Ende Mai einen Kredit von 1.63 Millionen Franken für die Erarbeitung eines Gestaltungsplans und Richtprojekts bewilligt. Der Studienauftrag für das Richtprojekt beinhaltet eine Präqualifikationsphase. Diese Präqualifikation ist seit Mittwoch, 14. Februar 2024, auf der Plattform des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben, sodass sich interessierte Planerteams bis am 22. März 2024 dafür bewerben können. Aus allen Bewerbungen werden vier Teams ausgewählt, die im Anschluss am Studienauftrag für das Richtprojekt teilnehmen dürfen.

Mit dem Gestaltungsplan kann der rechtliche Rahmen für die folgenden Planungsschritte verbindlich gesichert werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob zu den bereits bestehenden Verwaltungseinheiten auf dem Areal noch weitere sinnvoll angesiedelt werden können. Der Gestaltungsplan wird sich über die drei Standortgemeinden Stans, Buochs und Oberdorf erstrecken. Die Beschlussfassungen dieser Gemeinden sind gemäss aktuellem Zeitplan im Jahr 2027 vorgesehen. Erste Kreditanträge für Architekturwettbewerbe von Objekten des Sicherheitskompetenzzentrums sind daher frühestens 2028 zu erwarten.